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Blaue Himmel

Satzung des Vereins „Filmbindung“

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1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Filmbindung“.

  2. Nach Eintragung ins Vereinsregister führt der Verein den Zusatz „e.V.“.

  3. Sitz des Vereins ist 41464 Neuss.

  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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2. Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung.

  2. Vereinszwecke:

    • Förderung von Film und Kultur

    • Förderung der Jugendhilfe

    • Erhaltung von Kinderfilmen

    • Verbindung von Kinderfilmen und Inklusionsprojekten

  3. Zweckverwirklichung durch Veranstaltungen und Filmvorführungen alter Kinderfilme.

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3. Gemeinnützigkeit

  1. Selbstlos tätig, keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

  2. Mittelverwendung ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke.

  3. Keine unangemessene Begünstigung von Personen.

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4. Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitgliedschaft offen für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

  2. Vorstand entscheidet über schriftliche Aufnahmeanträge.

  3. Kein Anspruch auf Mitgliedschaft.

  4. Aufnahmeentscheidung bedarf keiner Begründung.

  5. Mitgliedschaft beginnt mit Aufnahmebeschluss.

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5. Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereins.

  • Mitglieder dürfen Einrichtungen nutzen und an Veranstaltungen teilnehmen.

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6. Beendigung der Mitgliedschaft

  • Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung.

  • Schriftlicher Austritt zum Jahresende (ein Monat Kündigungsfrist).

  • Ausschluss nur aus wichtigem Grund (Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung).

  • Streichung nach sechsmonatigem Beitragsrückstand trotz Mahnung möglich.

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7. Mitgliedsbeiträge

  • Beiträge werden von Mitgliedern erhoben.

  • Höhe und Fälligkeit durch Mitgliederversammlung bestimmt.

  • Beiträge im Voraus zahlbar; Aufnahmegebühr möglich.

  • Außerordentliche Beiträge (Umlagen) durch Beschluss möglich.

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8. Organe des Vereins

  • Vorstand

  • Mitgliederversammlung

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9. Vorstand

  1. Vorstand besteht aus 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden.

  2. Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder.

  3. Ehrenamtliche Tätigkeit; Aufwandsentschädigung durch Mitgliederversammlung möglich.

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10. Zuständigkeiten des Vorstandes

  • Vorstand zuständig für Vereinsangelegenheiten, soweit nicht anders geregelt.

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11. Amtsdauer des Vorstandes

  • Amtsdauer vier Jahre, Wiederwahl möglich.

  • Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.

  • Ersatzmitgliedswahl bei vorzeitigem Ausscheiden.

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12. Beschlussfassung des Vorstandes

  • Vorstandssitzungen per E-Mail mit vier Wochen Vorlauf einberufen.

  • Mehrheit der Stimmen entscheidet; Sitzungen protokolliert.

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13. Aufgaben und Einberufung der Mitgliederversammlung

  • Aufgaben umfassen u.a. Jahresrechnung, Vorstandsentlastung, Vorstandswahl, Satzungsänderungen, Festsetzung der Beiträge, Behandlung von Anträgen und Auflösung.

  • Jährliche Einberufung per E-Mail oder schriftlich mit vier Wochen Frist.

  • Außerordentliche Mitgliederversammlungen möglich.

  • Durchführung virtuell, hybrid oder in Präsenz möglich.

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14. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  • Leitung durch Vorstand oder durch gewählten Versammlungsleiter.

  • Einfache Mehrheit; Satzungsänderungen mit Dreiviertelmehrheit.

  • Einstimmigkeit bei Vereinszweckänderungen erforderlich.

  • Protokollpflicht, jedes Mitglied darf Protokoll einsehen.

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15. Auflösung des Vereins

  • Dreiviertelmehrheit erforderlich.

  • Vorstandsmitglieder fungieren als Liquidatoren.

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16. Vermögensbindung

  • Bei Auflösung fällt Vermögen an eine andere gemeinnützige Organisation mit vergleichbaren Zwecken.

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17. Errichtung und Inkrafttreten

  • Satzung errichtet am 16.11.2024.

  • Inkrafttreten mit Eintragung ins Vereinsregister.

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Protokoll der Gründungsversammlung (20.11.2024):

  • Gründung und Satzung mit sieben Ja-Stimmen angenommen.

  • Vorstandswahlen:

      1. Vorsitzende: Alina Lowe (6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

      1. Vorsitzender: Samy Guneswaran (6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

  • Mitgliedsbeitrag: 36 Euro jährlich, einstimmig beschlossen.

  • Versammlung geschlossen um 18:15 Uhr.

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