
Satzung des Vereins „Filmbindung“
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1. Name, Sitz und Geschäftsjahr
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Der Verein führt den Namen „Filmbindung“.
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Nach Eintragung ins Vereinsregister führt der Verein den Zusatz „e.V.“.
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Sitz des Vereins ist 41464 Neuss.
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Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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2. Zweck des Vereins
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Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung.
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Vereinszwecke:
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Förderung von Film und Kultur
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Förderung der Jugendhilfe
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Erhaltung von Kinderfilmen
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Verbindung von Kinderfilmen und Inklusionsprojekten
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Zweckverwirklichung durch Veranstaltungen und Filmvorführungen alter Kinderfilme.
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3. Gemeinnützigkeit
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Selbstlos tätig, keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
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Mittelverwendung ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke.
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Keine unangemessene Begünstigung von Personen.
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4. Erwerb der Mitgliedschaft
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Mitgliedschaft offen für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.
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Vorstand entscheidet über schriftliche Aufnahmeanträge.
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Kein Anspruch auf Mitgliedschaft.
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Aufnahmeentscheidung bedarf keiner Begründung.
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Mitgliedschaft beginnt mit Aufnahmebeschluss.
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5. Rechte und Pflichten der Mitglieder
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Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereins.
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Mitglieder dürfen Einrichtungen nutzen und an Veranstaltungen teilnehmen.
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6. Beendigung der Mitgliedschaft
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Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung.
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Schriftlicher Austritt zum Jahresende (ein Monat Kündigungsfrist).
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Ausschluss nur aus wichtigem Grund (Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung).
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Streichung nach sechsmonatigem Beitragsrückstand trotz Mahnung möglich.
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7. Mitgliedsbeiträge
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Beiträge werden von Mitgliedern erhoben.
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Höhe und Fälligkeit durch Mitgliederversammlung bestimmt.
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Beiträge im Voraus zahlbar; Aufnahmegebühr möglich.
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Außerordentliche Beiträge (Umlagen) durch Beschluss möglich.
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8. Organe des Vereins
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Vorstand
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Mitgliederversammlung
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9. Vorstand
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Vorstand besteht aus 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden.
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Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder.
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Ehrenamtliche Tätigkeit; Aufwandsentschädigung durch Mitgliederversammlung möglich.
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10. Zuständigkeiten des Vorstandes
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Vorstand zuständig für Vereinsangelegenheiten, soweit nicht anders geregelt.
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11. Amtsdauer des Vorstandes
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Amtsdauer vier Jahre, Wiederwahl möglich.
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Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.
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Ersatzmitgliedswahl bei vorzeitigem Ausscheiden.
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12. Beschlussfassung des Vorstandes
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Vorstandssitzungen per E-Mail mit vier Wochen Vorlauf einberufen.
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Mehrheit der Stimmen entscheidet; Sitzungen protokolliert.
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13. Aufgaben und Einberufung der Mitgliederversammlung
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Aufgaben umfassen u.a. Jahresrechnung, Vorstandsentlastung, Vorstandswahl, Satzungsänderungen, Festsetzung der Beiträge, Behandlung von Anträgen und Auflösung.
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Jährliche Einberufung per E-Mail oder schriftlich mit vier Wochen Frist.
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Außerordentliche Mitgliederversammlungen möglich.
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Durchführung virtuell, hybrid oder in Präsenz möglich.
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14. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
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Leitung durch Vorstand oder durch gewählten Versammlungsleiter.
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Einfache Mehrheit; Satzungsänderungen mit Dreiviertelmehrheit.
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Einstimmigkeit bei Vereinszweckänderungen erforderlich.
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Protokollpflicht, jedes Mitglied darf Protokoll einsehen.
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15. Auflösung des Vereins
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Dreiviertelmehrheit erforderlich.
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Vorstandsmitglieder fungieren als Liquidatoren.
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16. Vermögensbindung
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Bei Auflösung fällt Vermögen an eine andere gemeinnützige Organisation mit vergleichbaren Zwecken.
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17. Errichtung und Inkrafttreten
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Satzung errichtet am 16.11.2024.
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Inkrafttreten mit Eintragung ins Vereinsregister.
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Protokoll der Gründungsversammlung (20.11.2024):
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Gründung und Satzung mit sieben Ja-Stimmen angenommen.
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Vorstandswahlen:
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Vorsitzende: Alina Lowe (6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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Vorsitzender: Samy Guneswaran (6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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Mitgliedsbeitrag: 36 Euro jährlich, einstimmig beschlossen.
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Versammlung geschlossen um 18:15 Uhr.

